Vermietbedingungen
Alle
angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Preise sind Abholpreise. Die Kaution wird bei schadensfreier Rückgabe
vollständig zurück bezahlt. Sollten die Mietgegenstände Beschädigungen
aufweisen, ist es die Pflicht des Mieters dies bei Rückgabe unaufgefordert
anzugeben. Alle Beschädigungen der Mietgegenstände, auch durch Dritte, höhere
Gewalt oder Diebstahl, sind vom Mieter zu ersetzen. Die Kaution kann hierfür
komplett einbehalten werden. Ein eventuell über die Kaution hinaus entstandener
Schaden wird in Rechnung gestellt. Sollte ein Mietartikel von Beginn an defekt
sein, ist es die Pflicht des Mieters, dies sofort telefonisch zu melden. Dieser
Artikel wird dann nicht berechnet werden. Eine spätere Reklamation kann nicht
anerkannt werden. Darüber hinaus gehende Ansprüche können nicht geltend gemacht
werden. Die Mietgeräte sind zu dem vereinbarten Termin unaufgefordert
zurückzubringen. Pro angefangenen verspäteten Tag der Rückgabe wird der auf der
Vorderseite ausgewiesene zusätzliche Mietpreis berechnet. Vom Mieter verursachte
Verschmutzungen sind vom Mieter wieder zu beseitigen. Werden Mietgegenstände
verschmutzt zurück gebracht, kann der Vermieter dem Mieter die Reinigungskosten
hierfür in Rechnung stellen. Pro Arbeitsstunde berechnen wir hierfür Euro 25,--
+ MwSt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für unsachgemäße Aufstellung,
Anschluss oder Betrieb der Mietgegenstände. Gesetzliche Vorschriften sind vom
Mieter einzuhalten. Eventuell anfallende Gema Gebühren sind vom Mieter zu
bezahlen. Gerichtsstand ist Waiblingen.
Hinweis bei Faltpavillon's
Sie benötigen für den Aufbau 4 Personen. Versuchen Sie niemals das Pavillon mit weniger als vier Personen aufzubauen. Das sehr empfindliche Scherensystem im Dach würde sonst verbogen werden. Fixieren Sie das Faltpavillon an allen vier Ecken am Boden mit Heringen oder Gewichten. Auf Teer können Sie mit einer Bohrmaschine ein Loch in den Boden bohren und das Faltpavillon mit einem Dübel und einer Schraube sehr gut am Boden fest machen. Binden Sie möglichst alle vier Seiten des Faltpavillons oben mit dem Schnüren an einem Baum, Zaun, Haus oder sonstigen Gegenständen fest. Das Faltpavillon ist nun gegen leichten Wind geschützt. Bei starkem Wind darf das Faltpavillon nicht aufgebaut werden oder muss sofort abgebaut werden. Sämtliche Beschädigungen sind bei der Rückgabe unaufgefordert zu nennen. Die Faltpavillons sind nicht versichert. Alle entstehenden Kosten durch Beschädigungen trägt der Mieter.
Hinweis bei Partyzelten
Halten Sie sich beim Aufbau bitte genau an die Aufbauanleitung. Legen Sie zunächst alle Winkel auf dem Boden in ca. 2 m Abständen aus. Sortieren Sie die Zeltstangen nach Ihrer Größe oder Buchstaben. Bauen Sie nun das Dachgestänge auf. Wenn das Dachgestänge komplett aufgebaut ist, legen Sie nun das Zeltdach darüber. Fixieren Sie das Zeltdach mit den Kugelgummis. Hängen Sie die Front- und Stirnseite ein. Das Zelt nun mit 2 - 4 Personen - je nach Größe - erst auf einer, dann die andere Seite hochheben und die Füße einstecken. Nun die Seitenteile einhängen. Alle Ösen der Zeltplanen mit Kugelgummis am Gestänge fixieren. Die Zeltfüße und Zeltplanen mit Heringen, Dübeln oder Gewichte am Boden festmachen. Das Dach möglichst an allen vier Seiten mit Schnüren an einem Baum, Zaun, Haus oder sonstigen Gegenständen fest anbinden. Die Partyzelte sind nun gegen leichten bis mittleren Wind geschützt. Je nachdem wie windgeschützt oder windanfällig der Aufstellungsort ist, kann das Partyzelt eventuell bei starkem Wind nicht aufgebaut werden. Die Partyzelte sind nicht versichert. Alle entstehenden Kosten durch Beschädigungen trägt der Mieter. Vom Mieter verursachte Verschmutzungen an den Zeltplanen und dem Zeltgestänge sind vom Mieter wieder zu beseitigen. Legen Sie die Zeltplanen möglichst nur auf einer sauberen und trockenen Oberfläche zusammen. Werden Mietgegenstände verschmutzt zurück gebracht, kann der Vermieter dem Mieter die Reinigungskosten hierfür in Rechnung stellen. Pro Arbeitsstunde berechnen wir hierfür Euro 25,-- + MwSt.
Spätere Rückgabe wegen Nässe
Sollte das Zelt zum geplanten Abbautermin noch nass sein und kann problemlos noch länger stehen bleiben, ist es uns lieber, wenn Sie das Zelt noch ein bis zwei Tage länger stehen lassen und dann erst abbauen und dafür trocken zurückbringen. Hierfür muss aber bei uns am ursprünglichen Rückgabetag rechtzeitig angerufen und Bescheid geben werden. Nur dann entstehen für Sie keine Mehrkosten.
Kaution
Wenn Sie uns persönlich bekannt sind, ist keine Kaution erforderlich. Sollten wir Sie noch nicht kennen, behalten wir uns vor eine angemessene Kaution zu verlangen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit.